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Markieren von Diesel - jetzt möglich, auch präventiv


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Ausgangslage

Eine Firma erkennt, dass es Kriminalität durch Mitarbeiter gibt.
Erste Frage: Sind die Schäden so hoch oder der Vertrauensbruch so groß, dass gehandelt werden sollte?
Oft ist der Täter ist bekannt, aber der Beweis nicht erbracht.

Weg A) Firmenanwalt ..... berät rechtlich, aber kann selten Täter überführen.

Weg B ) Einschalten des Betriebsrats ..... muss ggf. der Firmenanwalt etwas zu sagen. Je mehr Menschen über die folgenden Maßnahmen sprechen, um so unwahrscheinlicher wird die Aufklärung.

Weg C) Polizei ...... mal freundlich gesagt: ist eine starre VERWALTUNG mit Legalitätsprinzip. Die Firma verwirkt ihren Einfluß in Bezug auf das weitere Verfahren. Firmeninteressen sind dem Staat meist egal.

Weg D) Hinzuziehung eines geeigneten Ermittlungsunternehmens. Leider sehr schwierig und unübersichtlich! Lassen Sie sich ein Ermittlungsunternehmen empfehlen, ansonsten fragen Sie nach Erfahrungen, Qualifikationen, Fortbildungen, Zugehörigkeiten zu Berufsverbänden (z.B. BDD, BID), etc.

Weg E) Ignorieren, Aussitzen, Kleinreden oder Appelle an alle Mitarbeiter. Finden anderer Lösungen.

Wenn sich die Firma für Weg D entscheidet, dann muss genau die Situation erhoben werden.
Dann werden das weitere Vorgehen (mit dem Kunden, ggf. mit dem Firmenanwalt) und auch die Ziele festgelegt.

Ziele können sein: Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Strafrechtliche Verfolgung, fristgerechte oder fristlose Kündigung, Regress (Schadenersatz).

Das Hauptziel ist in aller Regel ein Aufhebungsvertrag !
Kein Arbeitgeber will gerne vor Gericht, denn Recht haben und Recht bekommen sind nicht dasselbe.
Schadenersatz ist meist nicht zu bekommen, bis der Titel vollstreckbar ist, ist der Täter pleite.

AXOM beschäftigt sich nicht nur mit Dieselklau, sondern mit Informationsbeschaffung und Bekämpfung von
Diebstahl, Unterschlagung, Korruption und Betrug - vorrangig auf der zivilrechtlichen Ebene.
Bei Diesel war eine Zuordnung des Stehlguts nahezu unmöglich. Nun aber wird sie (durch die Kooperation mit einem Spezialunternehmen (Chemie) möglich. Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass er die Option hat, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Polizei hinzuzuziehen und ggf. weitere strafprozessuale Maßnahmen (wie Hausdurchsuchung, Sicherstellung) möglich sind.

Auch wird ein gutes Ermittlungsunternehmen folgende Themen berücksichtigen:
Reputation (Compliance) , Prävention, Sicherheitskonzepte.

Es hat Monate Entwicklungsarbeit und viele Gespräche mit Düsen-, Motoren-, Filter-, Katalysatorenhersteller gedauert bis ganz sicher war, dass die Marker-Partikel so klein sind, dass es keine Schäden geben wird.
Axom vermittelt bei Bedarf aber nur den Kontakt zu dem Chemieunternehmen.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Beste Grüße

Walter Dwinger, www.axom-duesseldorf.de
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Hm. Ok. Antwort D! Wenn ich das richtig verstehe, soll dann ein privates Detektivbüro weiter ermitteln ja?! Und dann der Anwalt. OK.

Aber bisher sind wir nur bis zu dem Schritt gekommen, wo der Täter den markierten Diesel geklaut hat! Ok. Er hat Ihn jetzt!

Und nun? eusa_think.gif

Woher weis ich wer von meinen fünf Leuten den Diesel hat? Wenn es denn einer davon war!? Soll der Privatdetektiv dann freundlich fragen ob er mal eine Probe aus dem Tank haben kann? Wie bitte überführe ich dann den mutmaßlichenTäter? Und das ganze rechtssicher!?
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Richtig!!!!

Die Firmen brauchen entweder zulässige Technik oder professionelle Privatermittler, die auch den Gewahrsamsbruch dokumentiert oder zumindest bezeugen.

Es gibt aber meist mehrere Lösungsansätze, je nach Ausgangslage und Situation.

Beste Grüße

Walter Dwinger, Axom
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Also ist der Markierer keineswegs der Durchbruch, sondern höchstens ein Unterstützung der Beweislage welche in Zusammenhang mit z.B. Videoüberwachung zum Erfolg führen kann?!

Wobei ich letzteres in jedem Fall für sinnvoller halte! top.gif
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Hallo,

der Marker ist eine Novum und kann eine Lücke in der Beweiskette schließen.

Video alleine macht selten glücklich. Man muss ja auch wissen, was man wo am besten aufnimmt. Oftmals ist das spannende Geschehen nicht auf dem Betriebsgelände.

Ein gutes Konzept umfasst anfangs viele Optionen und wird jeweils an den Betrieb, an die Umstände und an die (jetzigen und zukünftigen) Ziele der Firma angepasst. Und zwar im rechtlich zulässigen Rahmen oder mit einer guten Idee, wie man das Beweismaterial verwerten kann. Das bleibt aber vorerst unser Betriebsgeheimnis.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende!

Walter Dwinger, Axom Düsseldorf



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