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Abbruchbranche erschüttert: Urteil um Baulärm wird teuer


Bauforum24

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deswegen kann so was auch nicht jeder machen wink.gif



Auch wenn die Holländer auf dem Gebiet der Abbruchtechnik führend sind, werden sie sich an entsprechenden Regelungen die Zähne, oder besser die Pulverisierer, ausbeißen!

Man betrachte hier die Seite 9: http://www.sigmafederation.be/files/cece/C...itat-Bagger.pdf
"Eine Maschine mit einer Motorleistung von 102 kW
(wie unten) darf eine garantierte Schallleistung von
102 dB nicht überschreiten."

Sicherlich kann durch Dämmungen am Motor erreicht werden, dass der Schallpegel reduziert wird. Aber auf 65dB?

Und immerhin: Eine Reduktion um 3dB bedeutet rechnerisch eine Reduktion des Schallpegels um die Hälfte!
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Tja, was soll die Aufregung? Ist die Vorschrift etwa neu? Nö, ist von 1970. War also ausreichend Zeit sich darauf einzustellen. Wurde das getan? Wohl eher nicht, jedenfalls nicht auf der konkreten Baustelle im Frankfurter Westend und nicht durch die Frankfurter Bauaufsicht. Monatelang wurde von morgens 7:00 bis abends 20:00 Uhr gehämmert, gemeiselt, gebaggert, gesiebt und am Schluss noch mit einem Endlosbohrgerät mit sinnlosen 770 PS im Frankfurter Matsch bis zum Erbrechen gebohrt. Es war die Hölle!

Natürlich ist ein Rasenmäher auch laut. Aber wer mäht vier Monate lang von morgens bis abends den Rasenmäher??? Oder föhnt so lange die Haare?

Natürlich geht es auch leiser. Denn es kommt NICHT auf den Lärm der Maschine am Einsatzort an, sondern auf den Lärm am "Immissionsort", also da wo Leute wohnen, oder wie im Westend gleich 1100 Kinder zur Schule gehen. 20 Meter von der Baustelle waren noch 80 Dezibel - über Monate! Die Schüler sind wahnsinnig geworden, die Anwohner, darunter ich, auch. Was macht die Stadt: Nichts: Baulärm ist nicht vermeidbar. Was macht der Bauherr: Wir sind doch leise.
Da wurde sehr gelacht und halt das Gericht angerufen. Jetzt ist das Jammern in der Branche groß. Völlig zu Unrecht. Denn Baulärm ist vermeidbar.
Wie wäre es mit einer Schallschutzwand? Pustekuchen.
2. Wie wäre es mit leisen Baumaschinen mit Umweltengel? - Pustekuchen.
3. Wie wäre es mit sägen statt meißen? - Pustekuchen
4. Wie wäre es mit Hydraulikschere statt meißeln? - Pustekuchen.

Zur Hydraulikschere: Die konkrete Baustelle hatte einen kleinen Teil des Fundamtes in der 8000qm Fläche vergessen, so um die 25 Kubikmeter. Nach dem Urteil wurde dies mit Hydraulikschere klein gemacht. Ein Gedicht! Ich war fassungslos, wie leise (und auch schnell) das sein kann, nachdem monatelang wie blöde gemeiselt wurde.

Pustekuchen bezieht sich immer auf die Baustelle im Westend.
Wer nicht glaubt, wie laut es war: Einfach anrufen und abhören: 01805 - 555 142 (kostet leider 15ct aus dem Festnetz). Dort ist der Originallärm - aus einiger Entfernung zu hören. Die Schule hatte es noch lauter.

Ist Baulärm vermeidbar. Na klar.
Oder wie es der Geschäftsführer des Bauunternehmerverbandes in Frankfurt in einem Radiointerview formulierte.
1. Schallschutzwand
2. Entsprechend leises technisches Gerät
3. Vernünftige Baustellenlogistik, so dann nicht dauerhaft Lärm gemacht wird.

Dem kann ich nur zustimmen.



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Auch wenn die Holländer auf dem Gebiet der Abbruchtechnik führend sind, werden sie sich an entsprechenden Regelungen die Zähne, oder besser die Pulverisierer, ausbeißen!

Man betrachte hier die Seite 9: http://www.sigmafederation.be/files/cece/C...itat-Bagger.pdf
"Eine Maschine mit einer Motorleistung von 102 kW
(wie unten) darf eine garantierte Schallleistung von
102 dB nicht überschreiten."

Sicherlich kann durch Dämmungen am Motor erreicht werden, dass der Schallpegel reduziert wird. Aber auf 65dB?

Und immerhin: Eine Reduktion um 3dB bedeutet rechnerisch eine Reduktion des Schallpegels um die Hälfte!


Der Schallleistungspegel der zu kennzeichnen ist, sollte nicht mit den einzuhaltenden Richtwerten aus der AVV Baulärm verwechselt werden. Eine Maschine mit 102 dB kann auch die Richtwerte einhalten, da es auf den Immissionsort (beim Empfänger) ankommt. Schall reduziert sich mit zunehmender Entfernung deutlich. Im Regelfall sind es bei 40 Metern schon 10 Dezibel weniger.
Ausserdem kommt es auf die Dauer der Nutzung an. Nach AVV Baulärm ist bei einer durchschnittlichen täglichen Betriebszeit von 2,5 bis 8 Stunden - tagsüber - eine Zeitkorrektur von 5 Dezibel zulässig.
Bei einer Betriebszeit - tagsüber - von unter 2,5 Stunden sind es schon 10 Dezibel.

Bei 40 Meter Entfernung vom maßgeblichen Immissionsort + Zeitkorrektur sind schnell 20 Dezibel vom Lärm an der Quelle (Emissionsort) abziehbar.

Also auch der Bagger mit 102 Dezibel Kennzeichnung kann im Wohngebiet betrieben werden, halt im Regelfall nicht von 7:00 bis 20:00 (13 Stunden). Denn dafür gibt es keine Zeitkorrektur.

Und - nur ein Hinweis - die TA-Lärm läßt für sämtliche Gewerbebetriebe in Deutschland im Wohngebiet nur 55 Dezibel als Grenzwert zu. Bereits bei 1 Dezibel mehr gibt es einen auf die Finger. Nur Baulärm fällt ausdrücklich nicht unter die TA Lärm. Aber das Argumtent, bei 65 Dezibel kann nicht mehr gebaut werden, ist schwachsinnig. Denn ansonsten konnte ja auch kein Gewerbe mehr betrieben werden. Und dies ist definitiv nicht der Fall. Der Leiter der Bauaufsicht Frankfurt mag es halt gerne plakativ. bearbeitet von Anwalt
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Hi Leute,

man muß hier schon mal die leute also die anwohner auch verstehen.
Also wenn ich auf ner baustelle bin und neben mir Meißelt einer stundenlang dann geht das ja mir schon auf die nerven und ich fahr selber bagger.
wenn kinder in der schule nichts mehr aufnehmen weil sie vor lauter lärm kirre sind dann ist auch mal schicht im schacht.

Wir wissen ja nicht genau wie sich das alles zugetragen hat am Westend, und ich sag ehrlich daß ich da nicht wohnen wollte, wenn da so ein krach ist.

Noch was zum Beitrag von geertyke:

is klar daß ihr holländer sowas von super seid in allem was baggern angeht, man liest es ja oft genug,

aber wie auch schon angesprochen wurde ist da noch die kleinigkeit daß solche dinger irre viel geld kosten, und leider dazu nicht irre viel arbeit dafür da ist, und so kann sich nicht jeder einen 870er kaufen mit ner riesen schere dran und mal eben einen bunker kaputtmachen.

Es gibt einen bestimmten markt für solche großgeräte und dazu eine bestimmte menge arbeit. wenn das angebot größer ist als die nachfrage dann stehen eine menge teurer maschinen rum die keiner braucht.
glaub nicht daß sich das viele leisten können.
klar wir könnten ja die holländer fragen ob sie uns einen borgen, aber wahrscheinlich habt ihr eure kisten auch nicht auf dem hof stehen sondern im einsatz, und somit nicht immer und überalll zur verfügung.
is au wieder schlecht.

fakt is, daß es immer ums geld geht, mann will riesige hütten hinstellen und die alten dafür suuuper billig wegputzen,
weil man gibt doch nicht schon im vorhinein einen haufen geld aus, da geht doch noch was...
also wird es billig gemacht, und schon steht der ärger ins haus.
Also, solange bei uns in deutschland nicht klar geregelt ist daß wenn ein auftrag ansteht auch klar definiert sein muß wie der auftragsnehmer diesen jenigen ausführt wird das nie anders werden bei uns.

Was mich aber an diesem Fall am meisten wundert ist:
Da sind bei so einem Projekt doch sicherlich sehr viele studierte, sehr gescheite menschen am werkeln, die alle irre viel geld verdienen.
aber daß einer von den bekloppten auf die idee kommen könnte daß monatelanges meißeln irgendwann irgendwem auf die nüße geht das wäre wohl zuviel verlangt??

Wie ein wirklich schlauer mensch mal sagte

"gut daß die studiert sind, wer weiß wie blöd die wären wenn nicht..."

gruß
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Hallo,
Der Irrwitz liegt doch eigentlich in der Rechtssprechung.
Mit der Erweiterung des Frankfurter Flughafens (aber auch den Ausbauten in München , Berlin, etc.) hat man mehr als 100.000 Menschen in den Ein- und Ausflugschneisen mit der Dauerbeschallung Tag und Nacht ausgesetzt und alle Gerichtsinstanzen haben die Klagen gegen Fluglärm abgewiesen.
Nun haben wir eine Baustelle die sicher für 12 -18 Monate in den Kernzeiten 7 -18 Uhr überdurchschnittlichen Lärm produzieren kann, aber die zeitlich begrenzt und überwiegend in den Hauptgeschäftszeiten stattfindet.
Da wird zweierlei Maß gemessen.
Wenn hier schon die zu schützenden 1100 Kinder der anliegenden Schule angeführt werden, dann möchte ich ergänzen, daß durch den Fluglärm mehr als 1100 Kinder in der Schlafzeit betroffen sind. Demnach wäre es folgerichtig für den klagenden Anwohner gegen den Flughafenlärm zu klagen. Da es im Westend aber kein Fluglärm gibt, wird wohl nicht geklagt. Der Lärm interessiert erst dann, wenn er vor einigen Haustüre ist.
Der Anwohner der Feuerbachstraßenbaustelle hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und vielleicht eine Korrektur durch den Gesetzgeber veranlasst. Diese gesetzliche Regelung muß zumindest in der Verhältnismäßigkeit angepasst werden.

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