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Zum 2. x innert weniger Wochen- Tödlicher Unfall mit Kran Funkfernsteu


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Na hätten die NICHT die FFST in den Händen gehabt und wären, wie es sich für einen Kranführer gehört in der Kabine gesessen, wären die Unfälle zu 99% NICHT passiert....

DASS die Kollegen FEHLER gemacht haben, ist unbestritten...
Ein Restrisiko bleibt immer bestehen und kann nie ausgeschlossen werden, Das ist das einzige wo ich Dir bei Deinen Aussagen hier zu diesem Thema zustimme. Der Rest, ich meine da jetzt das Rad neu erfinden, und über die FFST zu fluchen ist falsch.



...Wenn jemand solche Dummheiten begeht, wie hier beschrieben, dann kann die FFSt nichts dafür, sondern der Anwender...
Diese Aussage ist hierzu die einzige richtige. Dummheit ist da noch sanft ausgedrückt.

So wie da geschrieben ist, die FFST kann da wirklich nichts dafür! Der Fehler ist darin geschehen das mit der FFST die Ausführungen der Arbeiten total falsch ausgeführt wurden.

Genau so wie wen einer betrunken Auto fährt, und einen Unfall baut. Da kann schlussendlich das Auto auch nichts dafür.
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Das du die FFSt nicht leiden kannst, haben wir wohl verstanden, da du es immer wieder ansprichst.
Ich persönlich habe überhaupt nichts dagegen, diese zu benutzen, im Gegenteil. Mit der Kabelsteuerung durch die Gegend zu laufen ist auch kein Vergnügen.

Und es ist einfach schlicht unrealistisch zu erwarten, dass jeder Kranführer von einer Kabine aus steuert, zumal die meisten Untendreher gar keine mehr haben.

Wenn jemand solche Dummheiten begeht, wie hier beschrieben, dann kann die FFSt nichts dafür, sondern der Anwender.



Torsten, es ist nicht so, daß ich die FFST nicht unbedingt verdamme oder selbst nicht mag, ich mag nur nicht unbedingt damit arbeiten. Wenn es sein muß, aber nur wenn es nicht anders geht, nehm ich den Kasten auch in die Hände.

Beide Krane vom Typ Potain HDT80 und GTMR331/336 (zum 2. fahr ich Freitag nachmittag nach unserer Kranreparatur noch hin..) hatten eine Kabine!!!! top.gif top.gif top.gif Also für mich KEIN Grund für die Benützung der FFST.
Ich geb´ Dir Recht, wenn Du sagst, bis zu einer gewissen Baustellen- und einhergehend damit Krangröße hat die FFST ihre berechtigung.

Das hier in beiden Fällen FEHLER von den Bedienern gemacht wurden, steht auch ausser Zweifel, zumindest im 1. Fall war KEIN technischer Defekt vorliegend, im 2. Fall in Linz wird aber die möglichkeit eines technischen Defektes der FFST geprüft, und das von AMTLICHER SEITE!!!!!
Wobei die FFST bei dem Sturz aus ca. 10m höhe defacto komplett zerstört wurde.

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Aber wenn ich bei gesundem Menschenverstand bin dann fahre ich doch nicht freiwillig und ungesichert auf solch einer Bühne ( Klapp - oder Falt - oder Konsolbühne genannt ) von der ich in diesen Fällen mal ausgehe, mit.
Wenn wir solche Bühnen am Gebäude ein - oder aushängen dann steht der KF mit seinem Funk entweder beim anhängen der Bühne auf sicherem Erdboden und ein Kollege hängt sie am Gebäude ab, oder der KF steht selbst oben zum abhängen und ein Kollege hängt sie unten an den Kran.Gleiches gilt beim umsetzen am Gebäude. Bei Personalnot muß der KF selbst anhängen und aushängen was ein wenig Laufarbeit erfordert

Aber zu keinem Zeitpunkt besteht dabei eine Notwendigkeit selbst auf solch einer Bühne mitzufahren !!!!Ungesichert!!!

Es sie denn man möchte allen zeigen was für ein cooler Typ man ist oder man ist einfach zu faul die Treppe oder Leiter oder was auch immer zu benutzen um nach unten oder oben zu gelangen.

Und an alledem soll eine Funkfernbedienung schuld sein ?? shades.gif Ist das euer Ernst??

Bei allem Respekt alwin, aber da kann ich dir nicht ganz folgen.

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  • 2 weeks later...

Ja genau. In beiden Fällen ein sehr unglücklicher Fall. Das ist immer sehr unglücklich und schlimm wen es tote auf einem Arbeitsplatz gibt.

Doch ja im Betracht des Kranführers, da würde ich es lieber haben das es mich als Kranführer erwischt, als das ich jemandem an meinem Arbeitsplatz auf dem Gewissen habe muss. Auch das klingt makaber, doch ja lieber selbst drauf gehen, als andere Leute auf dem Gewissen haben.

Wie sieht es da bei Euch puncto Höhensicherung aus. Schon was davon gehört? In anderen Ländern ist es Pflicht sich ab 3m Höhe zu sichern.



Guten morgen und servus,

IN puncto Höhensicherrung, haben wir im Thw gelernt, das eine Absturzssicherung bei 1 metern Pflicht ist auch in Deutschland + helm. und wenn man es genau nimmt, müsste dann jeder tdk Führer mit einem bodykid hoch klettern; )

Schönene tag die herren top.gif
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  • 4 weeks later...

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