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Frage: Ist die Abrissbirne verboten?


Unimogandi

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Hi Mamu,
Wunder dich nicht warum unter deinem Beitrag steht dass ich ihn bearbeitet hab. Irgendwas hab da mit dem Fettschreiben nicht ganz hingehauen. Die großgeschriebenen 'B' wollt er nicht haben.
Natürlich gibt es einige Auftraggeber, die diese Methode nicht besonders schätzen, da ist dann halt Überzeugungsarbeit als Bauleiter gefragt!!

Wie sieht das in eng bebautem (Wohm)Gebiet aus; Ist da eine Überzeugungsarbeit noch sinnvoll?
Gruß
Max
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Also die Diskussion Hydraulikbagger gegen Seilbagger, wird ja von manchen (Baggerfreunde, Firma Beck Helmschortt...) sehr leidenschaftlich geführt. Und ich stimme 100% überein, dass man mit einem Seilbagger ein Gebäude schneller "zusammendreschen" kann als mit einem Hydraulikbagger, AAAAAABER:
Das Pordukt solcher Aktionen ist meist ein riesiger Schuttberg, und diesen fachgerecht zu sortieren dauert dann Zeit die man beim Vergleich nicht weglassen darf, dann sieht es anders aus. Selbstverständlich hat der Seilbagger bei diversen Abbrucharbeiten noch eine klare Existenzberechtigung, aber das geschieht oft im Team mit einem Hydraulikbagger, der mit dem Pulverisierer wirklich jedes Eisen Rausholt oder mit der Schere Stahlverbindungen trennt und alles sortiert und verlädt. Ich kann mich noch gut an den Abbruch der Dornbirner Sparkasse Anfang 90er Jahre erinnern. Der Menck M 75 hat mit seiner Fallkugel die Decken zum Einstzurz gebracht, immer wieder musste Personal in das halb abgebrochene Gebäude vordringen um mit dem Bolzenschneider die Armiereisen abzuschneiden... Beim Zerkleinern blieb oft Beton an den Eisen (im Geflecht) den dann ein Paar Arbeiter, mit Schlegel und Pressluftmeisel entfernten, Zusätzlich musste dann auch noch ein MF Hydraulikbagger mit Hydraulikhammer aushelfen.
Wenn ich jetzt denke wie z.B die Fa. Höfle (eine große Abbruchfirma) so einen Auftrag mit ihrem z.B RH 12.5 durchführen würde, dann wäre das sicher viel effizienter und sicherer.
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ZITAT(MaMu @ Jan 6 2005, 22:23 )
Also in den hinsichtlich der Abbruch/Fallbirnen vermerken die Blätter der Berufsgenossenschaften:

[b]Wegen der Schwingungsbelastungen nur Abbruchgeräte einsetzen, die von Hersteller dafür vorgesehen sind

Fallbirnen sicher am Hubseil des Baggers befestigen, (Viele verlangen dafür wie oben erwähnt die Kette!!! Vorsicht!!!!)


Da fällt mir noch ein, "Einschlagen" ist auch in den "TV Abbrucharbeiten" aufgeführt und muss somit auch eine bundesweit erlaubt sein. kreisch.gif bearbeitet von Zakk
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In Holland scheint die Abrissbirne wieder verstärkt an Hydraulikbaggern eingesetz zu werden ! Benutzen die Kugel anstatt einen Hammer !

Kann mir das kaum vorstellen das für Fundamente die Kugel besser ist als der Hammer ! Oder ab welcher Betonstärke ist es besser einen Hammer zu nehmen ?
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Bei uns nimmt man die Kugel manchmal an den Hydraulikbagger wenn man ein Fundament oder besser gesagt eine Betonplatte zertrümmert, die unterkellert ist, denn wenn sich so ein 35to Bagger auf einen Hammer stemmt, ist es nicht witzig wenn er auf einmal, schlagartig nach vorne schwingt, wenn die Decke einbricht, so hat mir das ein Maschinist der Fa. Höfle beim Abbruch einer Molkerei in Dornbirn erklärt.
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