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Führerschein Klasse T - Zug-/Landmaschinen


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Hallo,

ich versuche mal Dir ein bisschen Klarheit zu verschaffen.

Wenn Du jetzt den Führerschein Klasse L oder T neu machst, dann gilt folgendes:

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nich mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Die Betonung liegt hier bei: "und für solche Zwecke eingesetzt" werden.
Wenn Du mit einem Schlepper Kies holen willst, brauchst du dazu also den Führerschein Klasse B, bzw. BE, je nach Gewicht.

Zu Deinem Beispiel "mit dem Schlepper wo hinfahren":
Der Sohn eines Landwirts macht eine Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker, er ist im Besitz der Kl. T.
Für die Werkstatt überführt er einen Vorführschlepper mit Ladewagen von einer Niederlassung zur anderen.
Auf dem Weg wird er von der Polizei angehalten. Er hat für diese Fahrt keine gültige Fahrerlaubnis,
es ist die Führerscheinklasse CE notwendig. Dies ist wirklich so passiert, und gab eine Anzeige.

Derjenige, der den alten Führerschein Klasse 3 hatte, und der neue Führerschein umgeschrieben wurde,
bekommt die Klasse L mit der Bemerkung 174. Dies besagt das der Führerschein nicht an den land-oder forstwirtschaftlichen Zweck gebunden ist. Mit der alten Kl. 3 bekommt man bei einer nachgewiesenen Notwendigkeit auch die Kl. T umgeschrieben.

Ganz streng genommen bringt es nichts, als "Privatmann" die Klasse L oder T zu machen.
Es ist halt wie überall, wo kein Kläger da kein Richter. Aber es gibt genügend Beispiele wo es Ärger gegeben hatte.

Noch interessanter wird das Ganze noch in Verbindung mit grünen Kennzeichen.
Also am Besten mit einem 50km/h Schlepper mit grüner Nummer, und einem angehängten 25km Anhänger
mit Deinem Kies mit 50km/h an der Rennleitung vorbeifahren, und den T haben, dann hast das Maximum ausgeschöpft smile.gif

Gruß Gerd





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  • 6 years later...

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Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nich mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).


Zu Deinem Beispiel "mit dem Schlepper wo hinfahren":
Der Sohn eines Landwirts macht eine Ausbildung zum Landmaschinenmechaniker, er ist im Besitz der Kl. T.
Für die Werkstatt überführt er einen Vorführschlepper mit Ladewagen von einer Niederlassung zur anderen.
Auf dem Weg wird er von der Polizei angehalten. Er hat für diese Fahrt keine gültige Fahrerlaubnis,
es ist die Führerscheinklasse CE notwendig. Dies ist wirklich so passiert, und gab eine Anzeige.






Thema ist zwar schon ziemlich alt aber greife das dennoch noch mal auf .
In diesem Bspl. hätte die Polizei sich vieleicht doch mal die FeV ( Fahrerlaubnisverordnung ) mal genauer ansehen sollen. Speziell §6 Abs. 5

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und
Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2.
Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3.
landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4.
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche
Maschinenverwendung,
5.
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft
überwiegend dienen,
6.
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der
Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden
, und
7.
Winterdienst.


Somit dürfte die damals im Raum gestandene Anzeige eingestellt worden sein
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Über die Möglichkeiten der Klasse T zu diskutieren bringt nichts. Im Zweifelsfall entscheidet der Richter. Wenn was passiert, dann ist nicht nur der Fahrer sondern auch der Betriebsinhaber mit dran.

Ich würde kein Geld in die Klasse T versenken. Die macht eigentlich nur Sinn wenn man einen alten "3er" umschreiben lässt. Ansonsten Geld sparen und gleich CE machen. Damit ist man auf der sicheren Seite.
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...Ansonsten Geld sparen und gleich CE machen. Damit ist man auf der sicheren Seite.


...und in diesen Drecks-CE kann man dann regelmäßig alle 5 Jahre bei der nötigen Verlängerung weiter Zeit & Geld versenken... allein für die nötigen ärztl. Untersuchungen und die Bürokratie, von den Schulungen gem. BKrFQG für den gewerblichen Güterverkehr rede ich da noch garnicht. Hab selbst den CE und bin am überlegen, ob ich das Ding 2017 überhaupt verlängere.
Genau genommen sollte man möglichst keine Führerscheine mehr machen, den Schmarotzern die an diesen Gesetzen mitverdienen die kalte Schulter zeigen und lieber alles hinschmeißen.

PS: ...wenn der Sohn eines Landwirts bei einer Polizeikontrolle zu doof ist die richtigen Angaben zu machen, dann ist dem wirklich ned zu helfen. Und selbst der Schotter aufm landwirtschaftlichen Zug ist kein Problem, wenn man im Falle einer Kontrolle die richtige Geschichte parat hat... 1. Lieferschein im Schotterwerk auf die Landwirtschaft (Name, Adresse) ausstellen lassen, 2. ist der Schotter für die Landwirtschaft bestimmt z.B. um hinterm Hof die Zufahrt / das Sumpfloch zur Güllegrube / Stall, etc. wieder befahrbar zu machen. Soll der entsprechende Polizist erstmal das Gegenteil nachweisen.

Wenn ich mitm Firmen-LKW ne Fuhre Schotter hole, dann läuft das auch entweder gem. §1 Abs. 5 (BKrFQG)... darf ich halt ned zig Fuhren an einem Tag machen sondern muß es auf mehrere Arbeitstage aufteilen bzw. wenn mehrere Leute mit nem CE da sind wird halt abgewechselt oder im Ernstfall hab ich Urlaub und es ist mein privater Schotter, den ich mitm geliehenen LKW aus der Firma spazieren fahre... notfalls kippe ich das Zeug auch in meine private Einfahrt und schaufels hinterher wieder auf um die bis zu 2000,- EUR Bußgeld abzuwenden.

Um im Falle einer Kontrolle sich mit diesem Führerscheindschungel nichts einzuhandeln ists dringend nötig Gesetzestexte zu lesen und sich zu informieren, damit man weiß was man wie aussagt. bearbeitet von Aka
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Ich würde kein Geld in die Klasse T versenken. Die macht eigentlich nur Sinn wenn man einen alten "3er" umschreiben lässt. Ansonsten Geld sparen und gleich CE machen. Damit ist man auf der sicheren Seite.


Zum einen hat nicht jeder den alten Klasse 3 wo er die möglichkeit hat die Klasse T umsonst zu bekommen und zum anderen hat nicht jeder die Chance das er der Klasse CE machen darf. Nicht aus Kosten- sondern aus Gesundheitlichen gründen.

Im übriegen steht die Klasse T im fölligen widerspruch zu Klasse CE.
Ein Inhaber der Klasse T darf also mit dem Großen Trecker 40 Tonnen Sand bewegen so lange dieser Sand für Landwirtschaf- und Forstwirtschaftliche zwecke gefahren wird.
An den Seh Test für die Klasse T sind keine Speziellen anforderung gestellt.
Sprich ein auf einem Auge fast Blinder bekommt die Klasse T erteilt

Nun wird mit dem selben Gespann der selbe Sand aber für ein Bauunternehmen zb. Starßenbau von A nach B gefahren. Da hier nun der Land-und Forstwirtschaftliche zweck wegfällt , ist nun Klasse CE erfordelich.
Anforderung an das Sehvemögen ziemlich Hoch.

Es gibt auch keine Ausnahmeregelung die es ermöglichen diese Tätigkeit auf Fahrzeuge der Klasse T zu beschränken. Hier hat der Gesetzgeber völlig gepennt wie ich finde und völlig widerspüchlich.

Ich selbst bin leider davon betroffen.
Ich erfülle die Anforderung an das Sehen für die Klasse CE nicht womit mir diese Führerscheinklasse verwehrt bleibt. Habe aber Klasse T machen dürfen womit ich zwar den scheiß Sand für den Förster oder Landwirt transportieren darf ohne Probleme aber für die Baufirma diesen Sand nicht über öffentliche Straßen transportieren darf. Dies ist mega nervig.

Gruß
Hafenkasper bearbeitet von Hafenkasper
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