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Ausbildung Baumaschinenführer / Baggerschein, Baggerführer - Baugeräte


Alexander Schwabe

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Hallo Kollegen,

ich habe am Samstag wieder ein Seminar für Baumaschinenführer oder Bediener, jedenfalls für alle die Baumaschinen bedienen bzw fahren.

Hier geht es um die Praxis wer z. B.Baumaschinen fahren darf, unter welcher Vorraussetzung und was ist wenn was passiert. Was muss ich tun um rechtssicher zu sein.
Da hat es wieder ein Urteil gegen einen Baggerfahrer gegeben.

Zurzeit passieren sehr viele Unfälle durch Sichteinschränkungen und durch abfallende Kübel/Löffel.

Deshalb mache ich das Seminar mit den Firmen Mekra und Lehnhoff zusammen. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die als Unterweisung gilt und im Falle eines Unfalles sehr wichtig sein kann.

Das Seminar wird für eine Fernsehsendung vom WDR aufgezeichnet. Dabei sollen auch BMF befragt werden ( Nur wer möchte) Deshalb bitte ich hier um Eure Unterstützung.

In der Regel bezahlt das Seminar 55 Euro der Arbeitgeber (Nachfragen) Wer das selbst bezahlt bekommt von mir 10 Euro Ermäßigung also dann 45 Euro.
So günstig bekommt man nirgendwo ein Seminar wo jeder was mitnimmt. Auch welche Scheine ich brauche , nicht brauche oder was es damit auf sich hat, z.B. wenn was passiert. Da scheint ein großer Informationsbedarf zu bestehen, das sieht man hier im Forum.

Am 9/10 hatten wir 45 Baggerfahrer von der IG BAU. Die waren super zufrieden.
IG BAU Seminar Wildenrath

Also meldet Euch, dann sehen wir uns Samstag im Listzentrumwww.hotel-sternzeit.de Anfahrt

bmf_update.pdf


Gruss Rudi

bmf_update.pdf

bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
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  • 1 year later...

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Ich habe mir das Thema nun durchgelesen und zu einem Konsens kommt es ja leider nicht hier. Gibt es denn eine gesetzliche Regelung die vorschreibt, dass ein Baggerführer einen "Baggerschein" braucht? Würde dieser Pflicht sein, gäb es doch sicherlich Vorschriften und Gesetze zu dem Thema?

Wie sieht es denn versicherungstechnisch aus, wenn man ohne Schein baggert? Und wie sieht es aus, wenn man mit einem Bagger im Straßenverkehr teilnimmt, ist das "nur" abhängig vom Führerschein?

Und wie sieht es mit einer Straßenbaustelle aus? Ist das dann öffentlicher Straßenverkehr?

VG Micha smile.gif
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Hallo,

es braucht rechtlich keinen Schein, oder irgendeine Ausbildung zum Fahren einer Baumaschine. Wer sich weiterbildet, sei es einen Tag oder 6 Monate, wird davon aber nicht dümmer.

Man braucht eine schriftliche Beauftragung vom Arbeitgeber welche Maschinen man fahren darf oder soll.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sich davon zu überzeugen ob man das kann. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen. Er muss verantworten wem er die Verantwortung gibt. Wenn er nachweisen kann, das der Fahrer sich weitergebildet hat ist das für ihn einfacher. Es ist aber kein muss.

Was man noch haben muss ist eine Bescheinigung das man unterwiesen wurde auf der Maschine.
Diese Unterweisung ist jährlich zu wiederholen. Die ist vom Arbeitgeber durchzuführen. Wenn der das nicht kann, kann er das auf jemand anderes übertragen. Das kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, oder auch ein erfahrener Maschinist.

Das ist fast schon alles neben 18 Jahre alt und zuverlässig.

Versicherungstechnich spielt das keine Rolle, wie gesagt der Arbeitgeber darf nur Personen beauftragen die in der Lage sind die Aufgaben auch zuverlässig auszuführen. Das steht in der BGV A1

Die Vorschriften findest du in der BGV 500 2.12 und in der BGR 118.

Alles findest Du im Internet

Es gibt Baustellen und es gibt einen Verkehrsbereich öffentlich. Beides ist voneinander zu trennen.
Fährt eine Baumaschine im öffentlichen Straßenverkehr muss sie so fahren wie das in den Papieren steht. Das heißt mit Zahnschutz, Beleuchtung und gesicherten Hebe- oder Drehvorrichtungen usw.

So einfach auf der Straße rumfahren mit Palettengabel oder Material im Kübel ist verboten.


Für seriöse Fragen steh ich gerne jederzeit zur Verfügung.


Rudi bearbeitet von Betriebsratvorsitzender
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