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Alter LIEBHERR / Platzkran, Typ unbekannt


MaMu

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Hallo ,

der Kran steht schon etwa seit 25 Jahren in der ein und der selben Position sowie wie er auf den Fotos zu sehen ist.Dort war schon immer ein Schrottplatz und damit wurden dann die Wracks etc. aufgetürmt.
Ich hatte hier auch schonmal Fotos von diesem Kran gepostet.Ich frage mich schon seit Jahren , da ich fast jeden Tag an Ihm vorbei komme ,wann das Material mal nachgibt und die Bescherung vollkommen ist.

Sehr ,sehr Schade um diesen Oldtimer bearbeitet von BKT
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Ja, das dachte ich auch schon. So wie der aussieht könnte der jeden Tag fallen.
Ist das nicht schon fahrlässig solch einen, ENTSCHULDIGUNG, "Schrotthaufen" dort stehen zu lassen.
Denke, dem TÜV oder einer Sachverständigenprüfung dürfte der ja schon lange nicht mehr gegenübergestanden haben.
Ist das in dem Falle überhaupt nötig? Weiß nicht, wie das aussieht, wenn er nicht auf öffentlichem sondern auf Privatgelände steht. Wenn er umstürzen würde, währe die Wahrscheinlichkeit ja sehr hoch,
dass Teile davon auch auf eine Straße oder gar ein Haus fallen, bzw. geschleudert werden könnten. eusa_think.gif
Wenn der schon seit so vielen Jahren nicht mehr genutzt wird, frage ich mich, wieso der echt noch steht.
Das ist doch echt leichtsinnig - gar lebensgefährlich. mad_red.gif
So wie der aussieht wurde der ja auch seit etlichen (vielen) Jahren nicht mehr gepflegt, was BKT bestätigt hat.
Der kann ja sicher nichtmal mehr demontiert werden sondern müsste wohl mit Mobilkranen, Arbeitskorb und Schneidbrenner Stück für Stück zerlegt werden
Schade um den Kran, aber an dem ist echt nichts mehr zu retten. mad_red.gif

Gruß,
Kai
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Gast kalverkamp
@Kai: Auf deinem Privatgrundstück kannst Du machen, was Du willst..... Selbst den größten Kran aufstellen. biggrin.gif
Im grunde muß der nicht mal überprüft werden, solange der selbst in so einem Zustand nicht gefährdet. Wenn jedoch gefahr in Verzug besteht und der Kran beim kippen auf öffentlichen Grund fallen könnte (wenn der Kran kippt, legt der sich lang...........also könnten Teile ev. auf öffentlichen Grund oder Nachbargrundstücke fallen), kann schon das Ordnungsamt (heisst das so???) Masnahmen setzen.

Back to Topic: Ist wirklich schade, das solch ein schöner Kran (was der 30C unbestreitbar war), so "verkommen" muß.......... unsure.gif unsure.gif
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Ja, richtig, da währe wohl das Ordnungsamt für zuständig. Aber wie man die kennt, würden die das Ganze wohl nicht beachten, bis es denn wirklich kracht.
Mag ja sein, das der Kran noch ein paar Jahre macht.
Dem Besitzer könnte man halt nur raten, den Kran schnellstmöglich "abzubauen", denn sollte mehr beschädigt werden, als nur sein Eigentum, könnte das teurer werden, das die "Demontage".
Danke für die Erläuterung, Alwin.

Gruß,
Kai
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Hallo Kai,

ja, es gibt noch Überraschungen in unserer von Gesetzen zugeknallten Juristenrepublik! Ich war überrascht als ich vor Monaten den Artikel von unserem Mitglied " Baumamuseum" über den Abbau eines EWK-Krans (den ich gerade im Modell baue) las. Ein Kran, der auf einem Privatplatz stand. Gegenüber Geschäfte. Beim Abbau wurde festgestellt,dass der Gegengewichtsbehälter undicht war (Holzboden!) und rund 30 Prozent des Inhalts (Sand) als freundliches Häufchen ausgelaufen war und auf dem Lagerplatz "schlief". Ich war perplex: da kann ein Kran x-Jahrzehnte auf einem Privatplatz ohne Kontrolle vor sich hin (durch)rosten. Keinerlei Kontrolle. Obwohl beim Umfallen ein öffentlicher Bereich gefährdet worden wäre. Schon merkwürdig, unsere Beamtenlogik. bearbeitet von Beat
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