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Wohn-Traumhaus Ltd.


hobbit32

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Preis und Zahlungsplan kann und will ich erst gar nicht bewerten. Ich kann nur die Reihe derer verlängern, die allein auf Grund der Gesellschaftsform (und dem ziemlich dick aufgetragenen Namen) die Finger von diesem Anbieter lassen würden.

Wenn alles, was auf den ersten Blick recht zuverlässig und risikolos aussieht, das auch wäre, dann wären Zeitungen und die einschlägigen Sendungen im Fernsehen um einige Beiträge ärmer... rolleyes.gif

Ich würde auch empfehlen einen Anbieter aus Deinem näheren Umfeld zu suchen, der auch schon ein paar Jahre im Geschäft ist. Kostet es ein paar Euro mehr und/oder Du bekommst dafür ein paar qm oder sonstwas weniger, ist das immer noch mehr, als hinterher vor einem geplatzen Traum zu stehen. Ohne Risiko ist auch diese Empfehlung sicher nicht, doch immerhin ist das Riskio m.E. so etwas geringer.
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Hallo,

die Argumentation der vorigen Beiträge kann ich nur bedingt nachvollziehen: Bei den genannten Vorhaben der Bauträgern handelt es sich meist um Projekte / Objekte mit mehreren Einheiten, die meistens im mehreren Millionen-Bereich liegen. So zumindest in Frankfurt. Da werden für einzelne Objekte meistens separate GmbH´s oder auch Ltd. gegründet. Ob nun bei einem Millionenprojekt die Haftungssumme des Bauträgers bei 25.000 € (GmbH) oder ein paar Euro (Ltd) liegt, macht im Falle der Insolvenz fast nichts aus: Das Ergebnis ist das gleiche: Die Gläubiger gehen leer aus.

Wichtiger an der Stelle in der Abwicklung mit dem Bauträger ist doch vielmehr der Nachweis, ob der Bauträger einen schriftlichen Nachweis einer Bauträger-Bürgschaft hat. Dann bürgt eine Großbank oder eine Sparkasse dafür. Sollte der Bauträger so etwas nicht haben, dann sollten die Alarmglocken läuten.

Die Gesellschaftsform und das zugehörige Haftungskapital sind an dieser Stelle Augenwischerei. Nur mit einer Bürgschaft gegenüber dem Bauträger können die Wohnungseigentümer für die Bauphase sowie für die Dauer der Gewährungsleistung mit einer Sicherheit rechnen. Meldet der Bauträger kurz nach Fertigstellung Insolvenz an, entfällt auch die Gewährleistungshaftung des Bauträgers.

Gruß Herrmann



bearbeitet von Herrmann
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  • 11 months later...
  • 3 weeks later...
Hallo,

Wir haben mit der Firma Wohn-Traumhaus gebaut ! Dazu könnte ich einen Roman schreiben .....
1) ich muss Herrmann recht geben... Die Gesellschaftsform ist wurscht. Geht die Firma den Bach runter
bekommst du so oder so nichts !
2) Zahlungsplan ist an sich OK, nur solltest du darauf achten NACH den Bauabschnitten zu Zahlen !
Bei uns wollten sie immer vorher das Geld und haben es mit Jammern versucht "in Vorkasse treten" usw.
Egal - nicht dein Problem.
3) Der Architekt war das letzte, soweit ich weiß haben die aber einen neuen. Hatten immer neue Dinge
zu ändern, da wir im Genehmigungsfreiem Verfahren gebaut haben und der Architekt sich den
Bebauungsplan nicht wirklich angesehen hat. Das kostet viel Zeit und später auch eure Zinsen !
4) Achtung: Die Firma Wohn-Traumhaus macht nur den Rohbau in Eigenregie und den Rest über
Fremdfirmen. Auch wenn ihr einen Zahlungsplan habt ... wenn auf einmal ein Gewerk mehr kostet
werden sie die Kosten auf euch abwälzen, da ihr für ehtstehende Mehrkosten die Zahlung im
Vertrag unterschreibt. Bei uns Sanitär ca. 16.000 und Innenputz ca. 8.000.
Entweder Ihr nehmt die Klausel raus , oder ihr plant vorsichtshalber mehr ein.
Klar können die auf diese Art augenscheinlich günstige Angebote unterbreiten.
Auf jeden Fall wollten ALLE Fremdfirmen die Zahlung gem Zahlungsplan direkt an sie und nicht über
die WTH - was ja schon tief blicken lässt !
5) Nichts desto Trotz kann man über die geleistete Arbeit nichts sagen. Die Jungs der Firma WTH haben
gute Arbeit geleistet - Kein Pfusch !
6) Was allerdings die Krönun ist: Es gibt nur einen wirklichen Ansprechpartner für die Bauherren. Keinen
Architekten oder Bauleiter der einem zur Seite steht. Nur der Geschäftsführer, der sich auch mal über
Wochen nicht meldet oder einfach nicht ans Telefon geht. Man hat dann schon den Eindruck er hätte sich
abgesetzt, aber wie durch ein Wunder ruft er irgendwann plötzlich an und weiter gehts .....
7) Ich würde warscheinlich kein zweites mal mit dieser Firma bauen, da man als Bauherr weder das nötige
Know How noch das Nötige Kleingeld besitzt das man bei diesem Bauträger benötigt. Mal vom den
Starken Nerven abgesehen..... obwohl, wir haben viel übers Baugeschäft gelernt wink.gif

Allgemein ist es auf jeden Fall nötig im Vertag den Baubeginn, sowie die Bauzeit schriftlich festzuhalten.
Bei Nichteinhaltung sollte die Baufirma zur Zahlung einer Konventionalstrafe vertraglich festgenagelt werden.
Da hat man wenigstens ein kleines Druckmittel in der Hand.

Ich kann nur sagen, das ich wirklich noch KEINEN getroffen habe, bei dem alles glatt lief und die Baufirma
einen Heiligenschein verdient. Nur den einen trifft es mehr und den anderen weniger.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
LG und viel Glück
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  • 4 months later...

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