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Auf Binderschicht verzichten


_Alex

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Hallo,
ich habe eine Frage zum Aufbau nach RSTO und der Verwendung einer Binderschicht.

wir bauen zur Zeit eine Zufahrt für unser Werksgelände. Es tritt fast nur LkW-Verkehr auf.

Folgender Aufbau war geplant/genehmigt:

A)
4 cm Deckschicht
14 cm bitumin. Tragschicht
15 cm Schottertragschicht
37 cm Frostschutz

Summe: 70 cm. Er entspricht nicht der Bauklasse 3 gemäß RSTO, dieser wäre:

B)
4 cm Deckschicht
4 cm Binderschicht
10 cm bitumin. Tragschicht
15 cm Schottertragschicht
37 cm Frostschutz

Summe: 70 cm Bauklasse III.

Aufgrund einer 'alten' Festlegung des AG sollte keine Binderschicht eingebaut sondern stattdessen die Binderschicht der bitumin. Tragschicht zugeschlagen werden.

Der AN zeigt kurz nach Erstellung der Frostschutzschicht Bedenken an und lehnt eine Gewährlsitung ab, da der Aufbau A) nicht der RSTO entspricht.

Frage: Ist es empfehlenswert, den Aufbau nach RSTO umzusetzen oder ist die Binderschicht für reinen LkW-Verkehr (incl. Kurven) 'zu weich'?

Vielen Dank für Antworten!

Gruß
_Alex bearbeitet von _Alex
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Hallo Alex, soweit ich mich erinnern kann, gibt es ein Schreiben der Obersten Baubehörde, nach dem bei Bauklasse 3 die Binderschicht durch die Tragschicht ersetzt werden kann. Wenn es dich interessiert, schau ich am Montag im Büro mal nach .
Im Thema"Aufbau der Asphaltschichten, Drainasphalt, OPA,, Detailfragen zu Aufbau / Flüsterasphalt " hier im Forum sagt ein Österreicher, dass in Österreich Binderschicht unbekannt ist . Von Asphaltherstellern habe ich auch schon gehört, dass Binderschicht ein Relikt aus alten Zeiten sei, wo die Einbaugeräte noch so schlecht waren, dass unbedingt eine Ausgleichsschicht für die Unebenheiten nötig war. Eine größere Stadt hier in Mittelfranken baut auch nie Binder ein, auch bei Bauklasse 2 und 1 nicht.

Wenn es die o.g. Festlegung der OBB gibt, kann der AN die Gewährleistung nicht ablehnen. Wenn ich mich getäuscht habe und es gibt das Schreiben nicht, würde ich den Binder mit einem Nachtrag einbauen, denn wenn der AN erst `mal die Gewährleistung los hat, wird er jeden weiteren Schaden (z.B.- er spart mit dem Haftkleber beim Deckeneinbau mit der Folge, dass die Decke sich verschiebt und dadurch Risse auftreten) auf die fehlende Binderschicht schieben. So einen ähnlichen Fall hatte ich schon mal.


Gruß

Petra
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Hallo Petra

Die Binderschicht, wie sie bei euch in Deutschland schon seit Jahren eingebaut wird, ist sich kein Relikt aus alten Zeiten. Bei uns in der Schweiz besteht die Norm, die einen Aufbau mit Binderschicht umfasst, erst seit ca. 4 Jahren.
Der Aufbau mit Binderschicht wird bei uns nur bei besonders hoch beanspruchten Strassen gewählt, was ja wohl für die oben genannte Strasse der Fall ist. Die Binderschicht ist massgebend für die Aufnahme von bleibenden Verformungen welche durch die schweren Lasten auftreten.
Im obigen fall würde ich flgenden Belagsaufbau Vorchlagen:
Deckschicht AC 8 S 2.5cm
Binderschicht ACB 16 S 5.ocm
Tragschicht ACT 22 S 12 cm

Die Deckschicht sollte meines erachtens möglichst dünn sein, da sie die meisten Verformungen aufweist und zu einem späteren Zeitpunkt als Verschleissschicht wieder abgefrässt und erneuert werden kann.
Den "Unterbau" würde ich wie oben beschrieben ausführen:
hydraulisch gebundene Tragschicht: ca. 15 cm (bei euch Schottertragschicht genannt)
Kieskoffer: ca. 35cm (bei euch Frostschutz genannt genannt)

Freundliche Grüsse
Dani bearbeitet von Hyundai
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  • 3 weeks later...
Hallo,
vielen Dank für die Hinweise, die ich leider erst jetzt lese, da ich dachte, eine email-Bestätigung bei Antwort zu erhalten ;-(
Ich nehme das Argument von Petra auf, dass der AN bei jedem potentiell auftretendem Schaden alles auf den Verzicht des Binders schieben kann.
So ähnlich wie Dani angeführt hat, wird der Aufbau in Abstimmung zw. AG und AN gewählt:
Trag-, Binder-, Deckschicht: 9/5/4 cm, darunter FSS/STS: 37/15 cm
Danke für die Antworten!
Gruß
_Alex
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