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ISO 10567, DIN 24083, DIN 24087 - Traglasten


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Hi,


die internationale Norm ISO 10567 bzw. die deutsche Norm DIN 24083 und DIN 24087 beschreiben die Bedingungen, unter denen die Traglasten an den einzelnen Punkten in der Grabkurve des Hydraulikbaggers zu ermitteln sind.
Die Normen dienen dazu, einheitliche Versuchsbedingen festzulegen, damit die Ergebnisse verschiedener Versuche vergleichbar sind. So müssen die Versuche z.B. auf ebenem, tragfähigem Untergrund z.B. Beton oder Asphalt ausgeführt werden, die Messung des Abstandes hat vom Drehkranzmittelpunkt aus zu erfolgen,....
Die Norm besagt außerdem, das die angegebene Traglast nicht mehr als 87 % der durch das Hydrauliksystem verfügbaren Hublast betragen darf. Auch dürfen 75 % statische Kipplast nicht überschritten werden.

Weitere wichtige Normen für Hydraulikbagger sind z.B. für
- die Ermittelung der Fahrgeschwindigkeit bei Erdbaumaschinen( E DIN ISO) 6014
- DIN ISO 7451 für Nenninhalt Tieflöffel
- DIN ISO 7546 für Nenninhalt Hochlöffel
- DIN 24086 Nennwerte Grabkräfte
- DIN ISO 6746 Abmaße
- E DIN ISO 4557 und DIN EN ISO 6682 Stellteile
- DIN EN ISO 3457 Schutzeinrichtungen
- DIN EN 474-1 und 474-5 für Allgemeine Anforderungen an die Sicherheit der Hydraulikbagger
-SAE Normen
-....



Für jeden Baumaschinentyp gibt es eigene Normen.

Für Mobilkrane gelten z.B. zur Ermittelung der Tragkräfte nach DIN/ISO
- Windlasten von 5-7 Beaufort
- Gewicht von Hakenflasche und Lasthaken ist von der Traglast abzuziehen
- Ausladung von der Mitte des Drehkranzes gemessen
- 85% Traglast dürfen 85 % Kipplast nicht überschreiten
-....

MFG

s w h
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@ Florian
Danke für deine Antwort.

@ LH 984
Ich verstehe natürlich das, wenn man ein gewisses Anbaugerät braucht und dieses für die Gewichtsklasse aus gelegt ist, das man sich dieses anbaut. Aber man sollte, finde ich, wissen ob man es darf oder ob man es auf eigene Gefahr macht. Wie heißt es: Scheiße fällt von oben nach unten, wenn man ganz viel Pech hat bin ich dann als Fahrer der jenige den die Hunde beißen. Denn wenn man heraus findet das die Maschine so nie hätte betrieben werden dürfen, erlischt doch auch der Versicherungsschutz und dann kann man sehr arm werden.
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Hej,
verantwortlich ist immer der Unternehmer, auch in der Verantwortung natürlich der Werkstatt oder Platzmeister der diesen Umbau eines Anbaugerätes an einer Maschine zugelassen hat.
Aber wo kein Kläger da kein Richter!!! und solange nichts passiert........
Aber ich habe es schon LIVE miterlebt was abgeht wenn ein schwerer Arbeistunfall mit tödlicher Folge passiert ist.
Und das ist dann kein Spaß mehr, mit Polizei, Staatanwaltschaft und BG da wird jeder Stein gewendet und alles bis ins kleinste nachgeforscht.
Und da sollte man sich immer vorher drüber bewusst sein bevor man etwas umbaut.

Mfg Florian
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