Form 8A 230 Geschrieben 8. Januar 2006 Share Geschrieben 8. Januar 2006 An deiner Stelle würde ich versuchen Schadenersatz bei der betroffenen Gemeinde geltend zu machen. Die Tatsache, das Warnbaken aufgestellt wurden weist auch darauf hin, das diese Gefahrenstelle bekannt war. Und die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer oder demjenigen dem die Aufgabe übertragen wurde. ←Das sehe ich auch so. Allerdings ist die Frage wer ist der Träger dieser Straße, dem obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht. Nach meiner Erfahrung haben diese Träger zwar kein Geld für Reparaturen, dafür aber genug für gute Juristen... Hier wäre zu überlegen, ob nicht gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
max 5 Geschrieben 8. Januar 2006 Share Geschrieben 8. Januar 2006 (bearbeitet) Es war ja in Deutschland.←Sorry... Hatte Hopferau mit Österreich in Verbindung gebracht.. warum auch immer.Schau mal was das für eine Straße war um herauszufinden wem die Verkehrssicherungspflich obliegt und dann mal probieren die Kosten zu holen. Wenn du Glück hast melden die das sofort der Versicherung bevor Sie noch lange rummachen. Aber auch einen Prozess müsstest du bei dieser Sachlage nicht scheuen.Probieren kannst das gerne und die Chancen stehen garantiert nicht schlecht.GrußMaxedit: zwar kein SChlagloch aber dennoch ähnliche Situation: Link bearbeitet 8. Januar 2006 von max Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Supergrobi 36 Geschrieben 9. Januar 2006 Share Geschrieben 9. Januar 2006 Hallo André,willkommen zurück aus dem Urlaub! Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, sofort den ganzen Kram dort abgeben! Falls es dazu kommt, daß Dein Schaden ersetzt wird, mußt Du allerdings mit einem Abzug ("neu für alt") rechnen, mir hat mal einer die linke Seite am Auto demoliert, einschließlich Reifen und Felge und beim Reifen hat die gegnerische Versicherung nur prozentual anhand der Profiltiefe gezahlt, der Rest war mein Anteil (40%).GrußJens Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
handreas 2 Geschrieben 9. Januar 2006 Share Geschrieben 9. Januar 2006 (bearbeitet) Hallo André, welcome back... scheinst ja ein echter Pechpilz zu sein zur Zeit! Ich denke, die Gemeinde ist auf jeden Fall haftbar zu machen. Wo sollte der Unterschied zu einem Privatmann gegeben sein? Wenn ich auf der Straße wg Baumaßnahmen einen Container aufstellen muß, ist der nachts zu beleuchten. Versagt die Beleuchtung - egal warum -, so bin ich für Folgen haftbar. Dafür hab ich dann eine entsprechende Versicherung (Bauherren- bzw. Hauseigentümer-Haftpflicht).Bei Deinem Reifenschaden ist unbedingt auch die Felge und die Radaufhängung zu kontrollieren! Achsvermessung ist ebenfalls unabdingbar. Gruß Andreas bearbeitet 9. Januar 2006 von handreas Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
handreas 2 Geschrieben 9. Januar 2006 Share Geschrieben 9. Januar 2006 ... also - nach interner Rücksprache - nochmal ich. Der Unterhalter der Straße ist auf jeden Fall haftbar für die Sicherung. Hier also nichts zu unternehmen, hieße Geld zum Fenster hinauswerfen! Alles andere ist Angelegenheit zwischen dem Unterhalter und dessen Versicherung (z.B. wie oft zu kontrollieren ist, ob höhere Gewalt im Spiel war etc). Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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