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Tarif Recht Problem


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Der eintritt in die Gewerkschaft lohnt sich bei dir in jeden Fall !

Die igbau steht dir auch im Rechtsfall zur Seite, die können dir auch ganz klar Auskunft geben ob du überhaupt im Recht bist.

Du solltest immerhin auch nicht vergessen das im Arbeitsrecht, beide Parteien die Verfahrens und Anwaltskosten zu tragen haben, ob du den Prozess am ende gewinnst oder verlierst spielt dabei keine rolle.

Für den fall das du Rechtsschutzversichert bist würde ich auch erstmal bei der Versicherung in Erfahrung bringen wie weit du da überhaupt abgesichert bist bzw. was in welchem fall sie überhaupt übernehmen.

Im Übrigen hatten wir alle, die Arbeitnehmer zumindest mehr davon wenn sich mehr Leute in Gewerkschaften Organisieren würden und nicht erst wenn es bei einem Persönlich brennt und mal ehrlich... 1% vom brutto ist jetzt echt nicht die Welt !

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  • 1 month later...

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Seit dem 28. Juli 1995 müssen die Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Anpassung arbeits- rechtlicher Bestimmungen an das EU-Recht (Nachweisgesetz), falls mit den Arbeitnehmern keine schriftlichen Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die wesentlichen Vertragsbe- dingungen in einer Niederschrift festhalten und diese dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen. Dieses Gesetz soll die Arbeit- nehmer durch Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis besser schützen. Tarifverträge die zwischen der Gewerkschaft und den Arbeitgebern abgeschlossen werden gelten nur für deren Mitglieder. Also der AN muss in der Gewerkschaft sein und der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband. TV können vom Gesetzgeber für allgemeinverbindlich erklärt werden, werden dadurch wie ein Gesetz für alle gültig. Beim Bau ist es der BRTV Bundesrahmentarifvertrag. Findet man bei Soka-Bau.de Der Entgeldtarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Das hat besondere Gründe. Auch das 13. Monatseinkommen ist nicht allgemeinverbindlich. Bist Du in der Gewerkschaft hast Du einen Rechtsanspruch drauf. Forderungen gegenüber dem Vertragspartner können nur 2 Monate rückwirkend gemacht werden, steht im BRTV. §14 25 % für Überstunden werden vielfach nicht bezahlt, stehen aber im BRTV und können von jedem eingeklagt werden. Gruss Rudi

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  • 3 months later...

Ich habe letztes Jahr auch vond er Gewerkschaft profitiert als mein ehemaliger Chef meinte mich un 3 andere aus fadenscheinigen gründen fristlos kündigen zu müssen, wurde dank gewerkschaft teuer für ihn.

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