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Steinbruch/Kiesgrube eröffnen??!!


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Und nicht die Jungs vom NABU/BUND vergessen...
Irgendein possierliches Tierchen findet sich meistens..
Ich glaub schon die werden irgendwo gezüchtet..

Und die Anwohner...

Hier wollte ein Steinbruchbetreiber von außerhalb einen alten Bruch MIT Abbaugenehmigung wieder aufmachen.
Die Anwohner vom Nachbarkaff (2km) sind Amok gelaufenn wegen Verkehr, Sprengungen usw usw.

Das ging soweit das dem Steinbruchbetreiber gedroht wurde,
seinen Maschinenpark den er dort aufstellen wollte abzufackeln.

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müsst mal nachschauen in wie weit des ländergesetz ist mit den 6 ha - alles was drüber is benötigt eben ein raumordnungsverfahren - geht über bergbauamt - ausgleichsflächen usw...
darunter isses recht glimpflich wenn man das so sagen darf.
man muss eben wissen wo man hingeht - inwieweit man sich mit irgendwas schon einen namen gemacht hat und welche lobby man eben geniesst.
ich war jetz bei 5 neugenehmigungen und 4 erweiterungen mit an bord whistling.gif mit umweltschutz hatten wir noch nie probleme - is eben die frage wie man die sache angeht - geh ich von vornherein auf konfrontationskurs oder eben nicht. is einfach so.
gruss wolfi
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Heutzutage einen Steinbruch oder Kiesgrube zu eröffnen erfordert neben genügend (Klein)Geld auch gute Nerven und Zeit.Erweiterungsverfahren dauern bis zu 10 Jahre.
Am einfachsten ist es einen bestehenden Betrieb zuübernehmen.

Als Lagerplatz beantragt man am besten einen für Baustoffe .Unter Bautoffe fallen auch alle wiederverwertbare Stoffe wie Boden etc.(bis LAGA Z 1.2 )
Den Antrag nicht bei der Gemeinde/Stadt stellen ,sondern beim zuständigen staatl. Umweltamt, die Gebühr beträgt dann nur 50% gegenüber der Stadt.( ca. 0,50 €/m² ).

Noch einen Tip zum Lagerplatz , wenn nicht mehr als 200 LKW pro Tag den Lagerplatz anfahren ist eine mobile Brecher - und Siebanlage Genehmigungsfrei.


Gruß Erdwin
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Als Lagerplatz beantragt man am besten einen für Baustoffe .Unter Bautoffe fallen auch alle wiederverwertbare Stoffe wie Boden etc.(bis LAGA Z 1.2 )
Den Antrag nicht bei der Gemeinde/Stadt stellen ,sondern beim zuständigen staatl. Umweltamt, die Gebühr beträgt dann nur 50% gegenüber der Stadt.( ca. 0,50 €/m² ).

Noch einen Tip zum Lagerplatz , wenn nicht mehr als 200 LKW pro Tag den Lagerplatz anfahren ist eine mobile Brecher - und Siebanlage Genehmigungsfrei.
Gruß Erdwin


Oh, das wurde mir aber vom Kreis Gütersloh anders aufgetragen. Wer Abfall -und dazu gehört auch unbelasteter Aushubboden und natürlich auch Bauschutt- behandelt, muss dafür eine Genehmigung nach BImSch haben. Ich habe so ein 70-seitiges Pampflet mit auf den Weg bekommen - und ich wollte nur Oberboden absieben.

Staubgutachten, Lärmgutachten, Unterkünfte, Sozialräume, Beregnungsanlage, Zufahrtmöglichkeiten, Reifenreinigungsanlage, Platzbefestigung, Brunnenanlagen, Einfriedung, Abscheideranlage, Abwasserentsorgung, und ich glaub, ich hab noch einiges vergessen, - Eigentlich wollte ich doch nur mal ein paar Wagen Boden absieben und die dann weiterverwenden. Ne, so einfach geht das alles nicht, überlegen mir zur Zeit, ob ich mein Vorhaben noch weiterverfolgen soll. Die Kosten bekomme ich doch nie wieder rein?!

Und das sind zum Teil Bundesgesetze.
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@ZX250

Ich rede von einem Genehmigungsverfahren des staatlichen Umweltamt ,das ist auch BImSch.
Bei dem Genehmigungsverfahren durch das staatl. Umweltamt wird der Kreis bzw die Stadt angehört besitzt aber kein Vetorecht.
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